Fördermöglichkeiten
Die KfW passt ihre Förderprogramme (Sanierung, Modernisierung, Erneuerung von Heizungsanlagen) immer wieder neuen Entwicklungen und Vorschriften an – zur Zeit gibt es mehrere für Altbauten von Privatleuten (Bedingungen zu erfragen: 01801-33 55 77, im Internet www.kfw.de)
Seit 2009 sind die Arbeitskosten von Handwerkerrechnungen (z.B. Montagekosten für den Fenstereinbau) in privaten Haushalten bis maximal 6.000 Euro bis zu 20 Prozent direkt von der Steuerschuld abzugsfähig, wenn für die Maßnahme nicht gleichzeitig KfW-Fördermittel in Anspruch genommen werden.
Denkmalgeschütze Gebäude (eingetragenes Denkmal)
Möglichkeiten der Förderung u.U bei nachstehend aufgeführten Institutionen:
Landesamt für Denkmalpflege
Wall 47 24103 Kiel Tel 0431/69677-60
Denkmalfond der Sparkassenstiftung
www.sparkassenstiftungen.de
Stiftung Schleswig-Holsteinische Landschaft
(ländl. Assoziation nötig – keine städt. Villa)
über
Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
Am Kamp 15-17
24768 Rendsburg
Denkmalfonds Schleswig-Holstein e.V.
Postfach 4120
24100 Kiel
Tel.: 0431 - 5335 553
Fax: 0431 - 8860750
E-Mail: info@denkmalfonds-sh.de
Deutsche Stiftung Denkmalschutz
(z.Zt. im wesentlichen nur Objekte von nationaler Bedeutung)
Koblenzer Straße 75
D-53177 Bonn
Tel.: 0228 - 95 738 - 0
Fax: 0228 - 95 738 - 23
E-Mail: info@denkmalschutz.de
Förderung durch Steuererleichterung (Finanzamt)